Verbraucherinsolvenz

Die Privatinsolvenz (in Deutschland: Verbraucherinsolvenzverfahren, Österreich: Schuldenregulierungsverfahren) ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren zur Abwicklung der Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit) einer natürlichen Person (Privatperson). Es wird oft auch als Privatinsolvenzverfahren bezeichnet. Es soll den Gläubigern eines zahlungsunfähigen Schuldners gleichmäßige forderungsanteilige Befriedigung bringen.

Quelle: Freie Online-Enzyklopädie Wikipedia

Im Rahmen der Verbraucherinsolvenz sind Juristen in erster Linie für die außergerichtliche Schuldenregulierung zuständig. Sie vertreten Schuldner aber bei Bedarf auch im gerichtlichen Insolvenzverfahren.

Ihr Ansprechpartner bei uns: