Das deutsche Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht) sowie zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und zwischen Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (kollektives Arbeitsrecht).
Fachanwälte für Arbeitsrecht sind darauf spezialisiert, sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in individualrechtlichen und kollektivrechtlichen Angelegenheiten zu beraten und zu vertreten. Hierzu zählen unter anderem die Themen Teilzeit, Befristung, Kündigung, Kündigungsschutz, Abmahnung, Lohnforderung, Lohnfortzahlung, Mutterschutz, Erziehungsurlaub und Urlaubsanspruch. Des Weiteren fallen unter das Arbeitsrecht das Betriebsverfassungsrecht( Betriebsrat, Mitbestimmung, Sozialplan), das Personalvertretungsrecht und das Tarifrecht.
Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht übernehmen auch die Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen und Auflösungsverträgen.