KANZLEIPORTRAIT

Die alteingesessene Kanzlei Schweiger, Sigl, Schwarzbauer, Dr. Barth und Temporale Rechtsanwälte PartGmbB liegt in der Stadtmitte von Landshut, in der Nähe der Regierung von Niederbayern, des Justizgebäudes (Amtsgericht und Landgericht), des Arbeitsgerichts Regensburg – Kammer Landshut – sowie des Sozialgerichts. Gegründet wurde sie 1948 von Rechtsanwalt Martin Seis. Rechtsanwalt Schweiger ist 1983, Rechtsanwältin Sigl 1991, Rechtsanwalt Schwarzbauer 1997, Rechtsanwalt Dr. Barth im Jahr 2006 und Rechtsanwalt Christian Temporale im Januar 2019 in die Kanzlei eingetreten. Rechtsanwalt Heindl ist zum 31.12.2022 ausgeschieden.

Kanzleiansicht_alteHPDie Rechtsanwälte Bernhard Schweiger, Susanne Sigl, Bernhard Schwarzbauer, Dr. Jörg Barth und Christian Temporale sind auftretungsberechtigt vor allen Gerichten in Deutschland (z.B. Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Arbeitsgericht, Sozialgericht, Verwaltungsgericht) ausgenommen vor dem BGH in Zivilsachen.

Trotz stetigen Wachtstums hat sich die Kanzlei bewußt dem Drang zur “großen” Kanzlei und ausufernder Expansion widersetzt. Die mittelständische Kanzlei betreut kompetent und umfassend vorwiegend mittlere und kleine Unternehmen, Verbände, Vereine und Privatleute in allen rechtlichen Fragen und vertritt diese vor Gericht.

Die Anwälte unserer Kanzlei besprechen mit den Mandanten ausführlich den Sachverhalt und die Rechtslage und hinterfragen dabei auch kritisch, damit der Mandant nicht erst vor Gericht oder vom Gegner über die Problematik in Bezug auf Rechtslage, Sachverhalt und Beweisbarkeit seines Vorbringens informiert wird.

Aus sozialer Verantwortung heraus behandeln die Anwälte Beratungshilfe- und Prozesskostenhilfesachen ebenfalls mit vollem Einsatz und gleicher Sorgfalt wie alle übrigen Mandate.

Um den hohen Standard ihrer juristischen Tätigkeit dauerhaft sicherzustellen, bilden sich die Rechtsanwälte auf Fachseminaren sowie über entsprechende Literatur ständig fort. » Fortbildung

Dies zeigt sich auch darin, dass jeder Rechtsanwalt in der Kanzlei zugleich auf mindestens einem Rechtsgebiet Fachanwalt ist.