Miet- & Wohneigentumsrecht

Im Mietrecht und Pachtrecht befasst sich der Rechtsanwalt mit den rechtlichen Beziehungen und Pflichten von Vermietern und Mietern. Hierbei fallen Objekte, die nicht eingerichtet sind, unter das Mietrecht. Objekte dagegen, die zu einem bestimmten Zweck (zum Beispiel als Gaststätte, landwirtschaftlicher Betrieb) eingerichtet sind, werden vom Pachtrecht umfasst.

Kündigung, Räumungsklage, Kündigungsfrist, Mietvertrag sowie Mieterhöhung und Mietminderung aufgrund von Mängeln an der Mietsache zählen zum Arbeitsfeld des Miet- und Pachtrechts. Die Nebenkostenabrechnung und Schadensersatzforderung sowie die Abwicklung von entstandenen Schäden werden ebenfalls bearbeitet.

Im Wohnungseigentumsrecht befasst sich der Jurist dagegen mit Rechtsstreitigkeiten, die sich zwischen Wohnungseigentümern, zwischen Eigentümern und Hausverwaltung sowie zwischen Mietern und Vermietern ergeben können. Kommt es zum Beispiel zu einem Baumangel oder Schaden am Haus, so wird über das Wohnungseigentumsrecht geklärt, ob das Gesamteigentum und somit alle Wohnparteien betroffen sind oder ob sich der Schaden lediglich auf eine Wohneinheit beschränkt und dadurch zur alleinigen Angelegenheit des entsprechenden Besitzers wird.

Zum Immobilienrecht gehören u.a. Grundstücksrecht, Hypothekenrecht, Dienstbarkeiten, insbesondere Geh- und Fahrrechte, Übergabeverträge, Nachbarrecht, Zwangsversteigerungsrecht.

Ferner wird die sogenannte Gemeinschaftsordnung in Wohnungseigentümergemeinschaften, die Wohngeldprüfung, die Verwalterbestellung sowie die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung im Wohnungseigentumsrecht geregelt.

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Rechtsanwalt Christian Temporale (Fachanwalt)