RECHTSANWÄLTE | FACHANWÄLTE

In unserer Kanzlei sind eine Rechtsanwältin und vier Rechtsanwälte tätig, die sich als Fachanwälte auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben.

Die Bezeichnung ”Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet laufend an » Fortbildungsveranstaltungen dozierend oder hörend teilnehmen.