Ziviles Baurecht

Im zivilen Baurecht werden die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bauherrn und den am Bau beteiligten Handwerkern, Architekten und anderen Fachplanern geregelt. Zeigen sich während einer Bauausführung Mängel an der Bausache, so steht der Anwalt seinen Mandanten in diesen Fällen zur Verfügung bei der Beweissicherung – also der Klärung der Fragen nach Verursachung, Verantwortlichkeit und Umfang der Mängel – sowie bei der Durchsetzung etwaiger Schadenersatzansprüche. Ferner fallen Honorarprozesse unter das zivile Baurecht, deren Ursache zum Beispiel die nicht dem Vertrag entsprechende Vergütung der Baufirma oder des Architekten sein kann. Auch bei der Abwehr von ungerechtfertigten und überzogenen Forderungen seitens des Bauherrn werden die Mandanten unterstützt.

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Rechtsanwalt Bernhard Schweiger