Das Verwaltungsrecht umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen und öffentlichen Ämtern und Verwaltungen. Zentrales Thema ist hierbei die Bearbeitung von Widerspruchs- und Klageverfahren. Dazu zählen zum Beispiel das Erschließungsbeitragsrecht, Beamtenrecht, Gaststättengesetz, Gewerbeordnung, das Ausländerrecht sowie das Aufenthaltsrecht. Ferner bearbeitet der Jurist Fragen zu Bauantrag und Baugenehmigung In diesem Fall wird das öffentliche Baurecht mit einbezogen.
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Rechtsanwalt Bernhard Schwarzbauer