Worum geht’s … beim Forderungsinkasso?

Unter dem Forderungsinkasso ist die Beratung und Vertretung bei der gerichtlichen oder außergerichtlichen Durchsetzung von Außenständen, zum Beispiel aus einem Kauf- oder Darlehensvertrag zu verstehen.

Umfasst vom Forderungsinkasso wird auch die sich anschließende Zwangsvollstreckung mit der Beauftragung des Gerichtsvollziehers, der Abnahme der eidesstattlichen Versicherung und sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie Lohn-/Gehaltspfändung oder Kontopfändung.

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Rechtsanwalt Dr. Jörg Barth