Im Versicherungsrecht werden unter anderem die Kraftfahrtversicherung (Haftpflicht- und Kaskoversicherung), private Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung, private Unfallversicherung, Krankenversicherung, allgemeine Haftpflichtversicherung, Brandversicherung, Wohngebäudeversicherung sowie Hausratversicherung abgedeckt.
So müssen zum Beispiel bei einem Unfall privatversicherungsrechtliche als auch sozialrechtliche Ansprüche geprüft und geregelt werden.
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