Der Fachanwalt für Familienrecht ist für alle Angelegenheiten im Bezug auf Trennung und Scheidung zuständig sowie für die damit einhergehenden Rechtsfragen wie Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht, Wohnungszuweisung für die Zeit nach Scheidung (in Ausnahmefällen bereits während der Trennung) und Zugewinnausgleich.