Im Erbrecht werden die vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen geregelt. Ein Rechtsanwalt wird hinzugezogen, wenn bestimmt werden soll, wer an die Stelle des Verstorbenen tritt und was für Rechte und Pflichten er hat.
Der Fachanwalt für Erbrecht übernimmt für den Mandanten die Gestalung der letztwilligen Verfügung (Testament und Erbvertrag) und berät den Mandanten über Erbfolge, Pflichtteilsanspruch und Pflichtteilsergänzungsanspruch.
Außerdem vertritt der Fachanwalt nach dem Erbfall die Erben, Pflichtteilsberechtigte und andere in der Erbfolge übergangene Personen, klärt diese über ihre Rechte auf und vertritt sie in gerichtlichen Prozessen. Auch bei Problemen im Erbscheinsverfahren steht der Fachanwalt für Erbrecht den Mandanten mit Rat und Tat zur Seite.