Im Erbrecht werden die vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen geregelt. Ein Rechtsanwalt wird hinzugezogen, wenn bestimmt werden soll, wer an die Stelle des Verstorbenen tritt und was für Rechte und Pflichten er hat.
Schweiger | Sigl | Schwarzbauer | Dr. Barth | Temporale
Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Im Erbrecht werden die vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen geregelt. Ein Rechtsanwalt wird hinzugezogen, wenn bestimmt werden soll, wer an die Stelle des Verstorbenen tritt und was für Rechte und Pflichten er hat.