Im Unternehmensrecht regelt der Jurist die Veräußerung, Übertragung und Umwandlung von Unternehmen.
Hierbei werden das Gesellschaftsrecht, das GmbH-Recht und das Recht für Personengesellschaften (OHG, KG, stille Gesellschaft, atypische stille Gesellschaft) und das Aktienrecht vom Unternehmensrecht umschlossen. Außerdem leistet der auf Unternehmensrecht spezialisierte Anwalt umfassende Beratung bei der Wahl der geeigneten Rechtsform und der Gestaltung von Gesellschaftsvertrag und Satzung.