Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht erstreckt sich über die Bereiche Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Im Zivilrecht geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzanspruch. Der Anwalt regelt dann bei einem Verkehrsunfall sämtliche Verfahren, die notwendig sind, um im Falle von erlittenem Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall geltend zu machen und durchzusetzen.
Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, die einen Bußgeldbescheid zur Folge haben, fallen unter das Ordnungswidrigkeitenrecht. Die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten, wie zum Beispiel ein Bußgeldbescheid wegen überhöhter Geschwindigkeit oder Falschparkens, wird dann von Rechtsanwalt Schweiger oder Rechtsanwalt Schwarzbauer bearbeitet. Verkehrsdelikte, die über Ordnungswidrigkeiten hinausreichen (zum Beispiel Fahrerflucht und Trunkenheit am Steuer) fallen dagegen unter das Verkehrsstrafrecht. Bei allen Verfahren im Zusammenhang mit der Entziehung des Führerscheins werden die Klienten gerichtlich und außergerichtlich vertreten, ebenso wenn es mit der Wiedererteilung Probleme gibt.